Das Vereinsgelände, sämtliche Vereinsgebäude sowie die Vereinsgaststätte sind seit 02. November 2020 geschlossen.
Die Sportgaststätte "Pizzeria da Francesco" bietet einen Abholservice an.
Von Dienstag bis Sonntag können täglich Speisen unter Telefon 08136/5685 oder 0157/37624615 bestellt und am Terrassenfenster abgeholt werden.
Herzlich willkommen beim TSV Arnbach
mit seinen Abteilungen
Fußball - Tennis - Stockschützen - Theater
Hygienekonzept des TSV
Arnbach
Stand
18.09.2020
für den
Trainingsbetrieb und Spielbetrieb im Freien
im
bayerischen Amateurfußball
Ansprechpartner
für das Hygienekonzept
Florian Mayr
E-Mail
mayr.flo@web.de
Kontaktnummer
0151/54712537
Adresse Sportstätte
Am Vogelberg 17, 85247 Arnbach
Ort, Datum,
Unterschrift Arnbach, 18.09.2020
- ALLGEMEINE HYGIENEREGELN
- Grundsätzlich gilt das Einhalten der Abstandsregel (1,5 Meter)
in allen Bereichen außerhalb des Spielfelds. Falls die Abstandsregel außerhalb des Spielfelds einmal nicht eingehalten werden kann, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen.
- In Trainings- und Spielpausen ist die Abstandsregel auch auf
dem Spielfeld einzuhalten.
- In geschlossenen Räumlichkeiten ist grundsätzlich eine
geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, ausgenommen beim Duschen. Dies bedeutet, dass auch in der Umkleidekabine zu jederzeit eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.
- In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich
voneinander getrennt sein.
Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Die Lüftung in den Duschräumen sollte ständig in Betrieb
sein, um Dampf abzuleiten und Frischluft zuzuführen. Die Stagnation von Wasser in den außer Betrieb genommenen Sanitäranlagen ist zu vermeiden.
- Körperliche Begrüßungsrituale (z.B. Händedruck/Umarmungen)
sind zu unterlassen.
- Beachten der Hust- und Nies-Etikette (Armbeuge oder
Einmal-Taschentuch).
- Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (min. 30
Sekunden) und/oder Desinfizieren der Hände.
- Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem
Spielfeld.
- Jeder Spieler verwendet eine eigene
Getränkeflasche.
- Torhüter sollen ihre Torwarthandschuhe nicht mit Speichel
befeuchten.
- Kein Abklatschen, In-den-Arm-nehmen und gemeinsames
Jubeln.
- VERDACHTSFÄLLE COVID-19
- Eine Teilnahme am Trainingsbetrieb und Spielbetrieb ist für
alle Beteiligten (Spieler, Offizielle, Zuschauer) nur möglich bei symptomfreiem Gesundheitszustand.
- Personen mit verdächtigen Symptomen
müssen die Sportstätte umgehend verlassen bzw. dürfen diese gar nicht betreten. Solche Symptome sind:
- Personen mit Kontakt zu
Covid-10-Fällen in den letzten 14 Tagen
- Husten, Fieber (ab 38 Grad
Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome
- Die gleiche Empfehlung gilt,
wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt vorliegen.
- Die Klärung über eine Testung auf Covid-19 sollte telefonisch
mit dem Hausarzt erfolgen.
- Bei positivem Test auf das Coronavirus gelten die behördlichen
Festlegungen zur Quarantäne.
- ORGANISATORISCHES
3.1 Zuschauer
- Der Mindestabstand von 1,5 Meter zwischen den Zuschauerplätzen ist einzuhalten.
- Die maximal zulässige Zuschauerzahl beträgt grundsätzlich
200.
3.2 Kontaktdatenerfassung
- Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten
COVID-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.
- Beim Spielbetrieb kann auf die Erfassung der im ESB eingetragenen Personen verzichtet
werden, sofern die Kontaktdaten aller auch im ESB erfassten Personen dem Heimverein vorliegen.
- Die Verantwortung für die Datenerfassung aller anwesenden Personen (Spieler/Funktionäre
beider Mannschaften, Schiedsrichter und Assistenten, Zuschauer etc.) liegt beim Heimverein.
- Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung
auf Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger
Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Teilnehmer sind bei der Datenerhebung
entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu
informieren.
- Die Kontaktdatenerfassung kann händisch (Zettel, Stift) erfolgen oder auch
digital.
3.3 Organisation
- Alle Regelungen unterliegen den lokal gültigen Verordnungen
und Vorgaben.
- Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum
Hygienekonzept des Trainingsbetriebs und Spielbetrieb ist Florian Mayr.
- Das verwendete Material (Bälle, Hütchen) wird nach dem
Training/Spiel gründlich gereinigt bzw. desinfiziert.
- Trainingsleibchen/Trikots werden ausschließlich von einem
Spieler pro Training/Spiel getragen und nicht getauscht. Nach dem Training/Spiel werden die Leibchen/Trikots gewaschen.
- Für die Spieler, Offiziellen und Zuschauer werden ausreichend
Waschgelegenheiten, Flüssigseife und Einmalhandtücher bereitgestellt. Sanitäre Einrichtungen sind mit ausreichend Seifenspendern und Einmalhandtüchern auszustatten. Die Teilnehmer werden durch
Aushänge auf die regelmäßige Händehygiene hingewiesen.
- Selbst mitgebrachte Haartrockner dürfen benutzt
werden.
- Alle Trainer*innen und verantwortlichen
Vereinsmitarbeiter*innen sind in die Vorgaben und Maßnahmen zum Trainingsbetrieb und Spielbetrieb eingewiesen.
- Alle anwesenden Personen (Spieler, Offiziellen und Zuschauer)
sind per Aushang darauf hinzuweisen, dass bei Vorliegen von Symptomen einer akuten Atemwegserkrankung jeglicher Schwere oder von Fieber das Betreten der Sportanlage untersagt ist. Der Verein und
Sportanlagenbetreiber sind darüber hinaus weder berechtigt noch verpflichtet, in diesem Zusammenhang eigenständig Gesundheitsdaten der Nutzer zu erfassen. Alle anwesenden Personen sind vorab in
geeigneter Weise über diese Ausschlusskriterien zu informieren. Ebenfalls hat eine Information über die Abstandsregelung, die Tragepflicht einer geeigneten Mund-Nasen-Bedeckung in geschlossenen
Räumen und über die Reinigung der Hände mit Seife und fließendem Wasser zu erfolgen (z. B. durch Aushang).
- Sollten anwesende Personen während des Aufenthalts Symptome
entwickeln, wie z. B. Fieber oder Atemwegsbeschwerden, so haben diese umgehend das Sportgelände zu verlassen.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind,
wird im Rahmen des Hausrechts der Zutritt verwehrt bzw. sie werden der Sportstätte verwiesen.
- Der Einlass auf das Vereinsgelände erfolgt ausschließlich über
einen/mehrere gekennzeichneten Eingänge, das Verlassen des Geländes erfolgt ausschließlich über den separat gekennzeichneten Ausgang (falls vorhanden).
ZONIERUNG
Die Sportstätte wird in drei Zonen eingeteilt:
Zone 1 „Innenraum/Spielfeld“
- In Zone 1 (Spielfeld inkl. Spielfeldumrandung und ggf.
Laufbahn) befinden sich nur die für den Trainingsbetrieb und Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Sanitäts- und
Ordnungsdienst
- Ansprechpartner*in für
Hygienekonzept
- Ggf.
Medienvertreter
- Die Zone 1 wird ausschließlich an festgelegten und markierten
Punkten betreten und verlassen.
- Für den Weg vom Umkleidebereich zum Spielfeld und zurück
werden unterstützend Wegeführungsmarkierungen genutzt.
- Medienvertreter*innen, die im Zuge der Arbeitsausführung
Zutritt zu Zone 1 benötigen (z.B. Fotograf*innen), wird dieser nur nach vorheriger Anmeldung und unter Einhaltung der Abstandsregelung gewährt.
Zone 2 „Umkleidebereiche“
- In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur folgende
Personengruppen Zutritt:
- Spieler*innen
- Trainer*innen
- Funktionsteams
- Schiedsrichter*innen
- Ansprechpartner*in für
Hygienekonzept
- Für die Nutzung im Trainingsbetrieb und Spielbetrieb werden
ausreichende Wechselzeiten zwischen unterschiedlichen Teams vorgesehen.
- In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung
geachtet.
- In Mehrplatzduschräumen müssen Duschplätze deutlich
voneinander getrennt sein. Bei der Benutzung ist der Mindestabstand von 1,5 Meter einzuhalten. Die in den Duschkabinen vorhandenen 7 Duschköpfe dürfen somit von 3 Personen gleichzeitig genutzt
werden.
- Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen wird
auf das notwendige Minimum beschränkt.
Zone 3 „Zuschauerbereich“ (im Außenbereich)
- Zwischen den Zuschauern ist die Abstandsregel von 1,5
Meter einzuhalten. Sollte dies auf Stehplätzen einmal nicht möglich sein, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu
tragen.
- Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich
identifizierten Covid-19-Falles unter Sporttreibenden, Zuschauern, Besuchern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder
E-Mail-Adresse bzw. Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen. Eine Übermittelung dieser Informationen darf ausschließlich zum Zweck der Auskunftserteilung auf
Anforderung gegenüber den zuständigen Gesundheitsbehörden erfolgen. Die Dokumentation ist so zu verwahren, dass Dritte sie nicht einsehen können und die Daten vor unbefugter oder unrechtmäßiger
Verarbeitung und vor unbeabsichtigtem Verlust oder unbeabsichtigter Veränderung geschützt sind. Die Daten sind nach Ablauf eines Monats zu vernichten. Die Zuschauer sind bei der Datenerhebung
entsprechend den Anforderungen an eine datenschutzrechtliche Information gemäß Art. 13 der Verordnung (EU) 2016/679 in geeigneter Weise über die Datenverarbeitung zu
informieren.
- Die Zone 3 „Zuschauerbereich“ bezeichnet sämtliche Bereiche
der Sportstätte, welche frei zugänglich und unter freiem Himmel (auch überdachte Außenbereiche) sind.
- Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstätte über
einen/mehrere offizielle Eingänge. Die anwesende Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt, insgesamt sind maximal 200 Zuschauer gestattet.
- Es erfolgt, sofern möglich, eine räumliche oder zeitliche
Trennung („Schleusenlösung“) von Eingang und Ausgang der Sportstätte.
- Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln
genutzt.
Folgende Bereiche der Sportstätte fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu betrachten und anhand der lokal
gültigen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
- Vereinsheim
- Sonstige Gesellschafts- und
Gemeinschaftsräume
- SPIELBETRIEB
5.1 Zuschauer
- Strikte Kontrolle und Einhaltung der zulässigen maximalen
Zuschauerzahl in Höhe von 200 Zuschauern.
- Am Spiel beteiligte Personen (Spieler, Trainer- Funktionsteam,
Ballkinder etc.) zählen nicht als Zuschauer
- Klare und strikte Trennung von Sport- und Zuschauer-Bereichen
(siehe 4. Zonierung)
- In allen Innenbereichen (z. B. Toiletten) ist eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Möglichkeiten zu Händewaschen und/oder desinfizieren sind
bereitzustellen.
- Das Auf-/Anbringen von Markierungen unterstützt bei der
Einhaltung des Mindestabstands:
- Zugangsbereich mit Ein- und Ausgangsspuren sowie
Abstandsmarkierungen
- Spuren zur Wegeführung auf der
Sportstätte
- Abstandsmarkierungen bei
Gastronomiebetrieb
5.2 Anreise der Teams und Schiedsrichter zum Sportgelände
- Anreise der Teams und Schiedsrichter mit mehreren Fahrzeugen
wird empfohlen. Insbesondere bei Anreise in Mannschaftsbussen/-transportern ist die Abstandsregelung zu beachten oder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Die allgemeinen Vorgaben bzgl. Abstandsregelungen etc. sind
einzuhalten.
- Auf eine zeitliche Entkopplung der Ankunft der beiden Teams und
Schiedsrichter ist zu achten.
- In Abhängigkeit von den örtlichen Gegebenheiten: Realisierung
unterschiedlicher Wege zu den Kabinen oder größtmögliche räumliche Trennung
- Für die Gastmannschaft ist vom Parkplatz eine eindeutige
Markierung zu den Kabinen und weiteren Anlagen vorzubereiten, damit Stauungen und Gegenverkehr in engen Räumen/Gängen vermieden werden.
5.3 Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
- Beim Aufenthalt in der Kabine ist zu jederzeit eine
Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Es wird empfohlen, zur Kabine angrenzende freie Räumlichkeiten
als zusätzliche Umkleidekabinen zu nutzen.
- Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den
Kabinen auf.
- Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten
des Mindestabstandes.
- Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen ggf. in
wechselnden Gruppen.
- Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschaftssitzungen
werden nach Möglichkeit im Freien durchgeführt.
- Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu
beschränken.
- Mannschafts- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig
gereinigt und Kontaktflächen desinfiziert.
- In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlüftung
geachtet.
5.4 Spielbericht
- Nach Möglichkeit soll der Spielbericht von den
Mannschaftsverantwortlichen und Schiedsrichtern auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet werden. Falls Geräte des Heimvereins genutzt werden, sind diese nach Benutzung zu
desinfizieren.
- Werden vor Ort Eingabegeräte von mehreren Personen benutzt,
sind diese vor und nach der Nutzung zu reinigen. Zudem ist sicherzustellen, dass unmittelbar nach Eingabe der jeweiligen Person eine Handdesinfektion möglich ist.
- Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem
Spielberichtsbogen genauestens einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumentieren.
- Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich
verzichtet.
5.5 Weg zum Spielfeld / Spieler-Tunnel
- Die Abstandsregelung ist auf dem Weg zum Spielfeld zu allen Zeitpunkten (zum Aufwärmen, zum
Betreten des Spielfelds, in der Halbzeit, nach dem Spiel) anzuwenden.
- Sofern möglich, räumliche Trennung der Wege für beide Teams. Sollte dies nicht möglich sein,
so ist auf eine zeitliche Entzerrung bei der Nutzung zu achten.
5.6 Aufwärmen
- Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen statt, in
denen vor allem die Einhaltung der Abstandsregel zu anderen Personen und zum Zuschauer-Bereich gewährleistet ist.
5.7 Ausrüstungs-Kontrolle
- Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im
Außenbereich.
- Wenn hierbei kein Mindestabstand gewährleistet werden kann, ist
vom Schiedsrichter (-Assistenten) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5.8 Einlaufen der Teams
- Kein gemeinsames Einlaufen der
Mannschaften
- Kein „Handshake“
- Keine Escort-Kids
- Keine Maskottchen
- Keine Team-Fotos
- Keine Eröffnungsinszenierung
5.9 Trainerbänke/Technische Zone
- Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben
sich während des Spiels in der Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
- Ist bei Spielen (z. B. Kleinfeld) die Kennzeichnung einer
Technischen Zone nicht möglich, halten sich alle Betreuer an der Seitenlinie auf, wobei Heim- und Gastmannschaft jeweils die gegenüberliegende Spielfeldseite benutzen
sollten.
- Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der
Abstandsregeln zu achten. Kann der Mindestabstand nicht eingehalten werden, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
5.10 Halbzeit
- In der Halbzeitpause verbleiben nach Möglichkeit alle Spieler,
Schiedsrichter und Betreuer im Freien.
- Falls kein Verbleib im Freien möglich ist, muss auf die
zeitversetzte Nutzung der Zuwege zu den Kabinen geachtet werden. (Mindestabstand einhalten)
5.11 Gastronomie
- Eine Klare und strikte Trennung von Sport- und
Gastronomie-Bereich (z. B. durch Absperrbänder) wird empfohlen.
- Für gastronomische Angebote/Bereiche gelten die allgemeinen
Vorgaben der Sechsten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und das Rahmenhygienekonzept Gastronomie.
- Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und
Getränken ist ohne eigenes Hygienekonzept möglich (§ 13 (2) IFSMV); die allgemein geltenden lebensmittelrechtlichen Vorgaben und Hygienevorgaben sowie die Abstandsregel ist zu beachten. Ist beim
Verkaufspersonal die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich, so ist eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
- Sofern die Speisen und Getränke an Ort und Stelle verzehrt
werden, ist ein eigenes Hygienekonzept für die Gastronomie zu erstellen (sowohl bei Verzehr im Freien als auch in Speisewirtschaften) (§13 (4) IFSMV).